Steuer in der Beitragszeit
Beiträge zu Kapitallebensversicherungen werden aus dem Nettolohn des Beitragzahlers entrichtet. Damit sind diese Beiträge vorgelagert besteuert.
Eine
Lebensversicherung, deren Laufzeit vor dem 1. Januar 2005 begonnen hat und
für die mindestens ein Beitrag noch in 2004 gezahlt wurde, gilt nach
altem Recht als steuerlich begünstigt. Beiträge zu Lebensversicherungen
mit Sparanteil, deren Laufzeit nach dem 01. Januar 2005 beginnt, können
nach dem Alterseinkünftegesetz nicht mehr als Sonderausgaben steuermindernd
geltend gemacht werden.