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Abschläge bei der Rente

Wer ungeachtet der geänderten Grenzen für die Regelaltersrente mit 65 Jahren in Rente gehen möchte, muss mit einem Abschlag von 0,3 Prozent der Rente rechnen und zwar für jeden Monat, den er früher geht. Damit wird für jedes vorzeitige Jahr des Rentenbezuges ein Abschlag von 3,6 % berechnet. Der bisher gewährte Zuschlag für den Renteneintritt nach 65 Jahren fällt ersatzlos weg.

Nur wer 45 Pflichtbeitragsjahre hat und damit in die Gruppe der besonders langjährig Versicherten fällt, kann weiterhin mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.

Für die Gruppe der langjährig Versicherten mit 35 Versicherungsjahren ist ein Rentenbezug unverändert frühestens mit 63 Jahren möglich - allerdings mit einem höheren Abschlag als nach geltendem Recht. Bei Vorliegen von Schwerbehinderung ist der vorzeitige Rentenbezug mit 62 Jahren und Abschlag möglich.