Informationsportal zur privaten Altersvorsorge

Zusätzliche Altersvorsorge

Die Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung wird auch in den Systemen der zusätzlichen Altersversorgung nachvollzogen. Änderungen sind sowohl bei der betrieblich geförderten Altersversorgung (bAV) als auch bei der steuerlich geförderten privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge erforderlich.


Staatlich gefördert: Riester-Rente, Rürup-Rente, Betriebsrente


Die Betriebsrente ist im Betriebsrentengesetz verankert. Hier erfolgen Änderungen in den Vorschriften, die an den Bezug einer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung geknüpft sind. Die Vorschriften werden auf die neue Regelaltersgrenze 67 abgestellt.

Bei der steuerlich geförderten privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge - d.h. bei der sogenannten Riester-Rente und Rürup-Rente als auch bei der privaten kapitalbildenden Lebensversicherung - erfolgt eine Anpassung der Altersuntergrenze für die frühest mögliche Inanspruchnahme der Leistung von 60 auf 62 Jahre.