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Rentenanpassungen

Einmal jährlich werden die gesetzlichen Renten an die wirtschaftliche Gesamtentwicklung angepasst. Grundlage der Bestimmung dieser Rentenanpassung ist die Entwicklung der Pro-Kopf-Bruttolöhne nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Seit dem Jahr 2006 wird neben der Lohnentwicklung zusätzlich die Entwicklung der tatsächlich versicherten Entgelte berücksichtigt.

Ebenso zu berücksichtigen ist das sich ändernde zahlenmäßige Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern (Nachhaltigkeitsfaktor) und die Aufwendung der Beschäftigten für ihre staatlich geförderte Altersvorsorge – die sogenannten Dämpfungsfaktoren. Das bedeutet, das nur dann eine Rentenerhöhung möglich ist, wenn die Lohsteigerung größer ist als die Wirkung der Dämpfungsfaktoren. Ist die negative Wirkung der Dämpfungsfaktoren größer als die maßgebliche Lohnerhöhung, wird durch eine Schutzklausel verhindert, dass die Anpassungen eine Rentekürzung bewirken.

Die in den Jahren 2005 bis 2008 wegen der Schutzklausel nicht realisierten Dämpfungen bei der Rentenanpassung sollen erst ab 2011 ausgeglichen werden.