Weitere Alterssicherungssysteme
Mit dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz werden die für die gesetzliche Rentenversicherung vorgesehenen Maßnahmen grundsätzlich auch auf die Alterssicherung der Landwirte übertragen.

Die Maßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung werden für Beamte unter Berücksichtigung der Unterschiedlichkeit der Systeme wirkungsgleich in das Versorgungsrecht der Beamten übertragen. Dies wird in einem eigenen Gesetzgebungsverfahren geschehen.