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Förderberechtigte

Anspruch auf die Eigenheimrente haben alle förderberechtigten Personen wie bei den bisherigen Riester-Produkten. Dazu gehören

Gehört bei verheirateten Paaren nur einer der Partner zum förderfähigen Personenkreis, so hat immer auch der Ehepartner Anspruch auf staatliche Förderung.

Auch Rentner wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit sowie Empfänger einer Versorgung wegen Dienstunfähigkeit können aufgrund des Bezugs einer entsprechenden Rente oder Versorgung unmittelbar förderberechtigt sein.