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Förderung der Grundsicherung

Grafik: Erhöhung von 60% in 2005 auf 100% in 2025Betrachtet man die steuerlichen Auswirkungen auf die Erwerbstätigen, dann gilt: Eine angemessene Grundsicherung für die Altersversorgung wird gefördert.

In Zukunft werden die Aufwendungen zur Altersvorsorge bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro steuerfrei gestellt. Als Aufwendungen zur Altersvorsorge gelten im Sinne des Gesetzes:

Die Abzugsmöglichkeiten werden schrittweise erhöht - ab 2005 zunächst 60 %. In den folgenden Jahren wird dieser Satz jährlich um 2 Prozent angehoben, so dass die Aufwendungen ab 2025 zu 100 % abgezogen werden können.