Sonderausgaben bei Riester-Verträgen
Die staatliche Förderung der Riester-Rente erfolgt zunächst in Form einer Zulage, die unabhängig vom Verdienst ist. Diese Zulage setzt sich aus einer Grundzulage und einer Kinderzulage zusammen.
Neben dieser Zulagenförderung können die Altersvorsorgebeiträge - also der Eigenbeitrag plus die bereits erhaltene Zulage - nochmals als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Von der sich hieraus ergebenden Steuerersparnis wird jedoch die bereits erhaltene Zulage abgezogen und der verbleibende Rest dann ausgezahlt.
| Jahr | jährlicher steuerlicher Sonderausgabenabzug |
|---|---|
| Seit 2008 | bis zu 2.100 EUR |