Sozialversicherung bei der gesetzlichen Rente
Den
aus der gesetzlichen Rente zu zahlenden allgemeinen paritätischen Beitragssatz
für
die Krankenversicherung tragen der krankenversicherungspflichtige Rentner
und der Rentenversicherungsträger
jeweils zur Hälfte.
Den Beitrag von 0,9 Prozent der Bruttorente zahlen die Rentner alleine.
Anders als bei diesen Beiträgen zur Krankenversicherung ist der Beitrag zur Pflegeversicherung aus der gesetzlichen Rente vom Rentner in voller Höhe alleine zu tragen.
Der Rentenversicherungsträger behält die Beiträge aus der Rente ein und leitet diese an die jeweilige Krankenkasse weiter.