Sozialversicherung bei Versorgungsbezügen
Auch Versorgungsbezüge, die der versicherungspflichtige Rentner zusätzlich erhält, sind beitragspflichtig für die Krankenversicherung der Rentner.
Als Versorgungsbezüge gelten unter anderem Betriebsrenten aus der betrieblichen Altersversorgung - bAV - und Renten der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst.
Berechnet werden diese Beiträge mit dem allgemeinen paritätischen Beitragssatz zuzüglich des Beitrages von 0,9 Prozent der Versorgungsbezüge und müssen in voller Höhe vom Empfänger gezahlt werden. Dies gilt sowohl für die Krankenversicherung der Rentner als auch für die Pflegeversicherung.