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Sozialversicherung bei den privaten Renten

Die Riester-Rente und die Rürup-Rente werden bei den sozialversicherungspflichtigen Rentnern genauso behandelt wie sonstige private Renten. Hier fallen keine weiteren Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung aus den gezahlten Leistungen an.