Sozialversicherung bei den privaten Renten
Die Riester-Rente und die Rürup-Rente werden bei den sozialversicherungspflichtigen Rentnern genauso behandelt wie sonstige private Renten. Hier fallen keine weiteren Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung aus den gezahlten Leistungen an.
