Steuern bei den Rentenbeiträgen
Die
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind seit 2005 im Rahmen
der Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich vom Einkommen abzugsfähig.
Im Jahr 2005 waren dies 60 Prozent der Beiträge, soweit sie nicht den
Höchstbetrag von 20.000 EUR übersteigen. Im Jahr 2011 sind es 72
Prozent, das sind dann 14.400 EUR.
Als Beitrag ist hier der gemeinsame Beitrag von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeint. Dadurch schöpfen Arbeitnehmer schon 50 Prozent durch den ohnehin steuerfreien Arbeitgeberbeitrag aus.
Der Freibetrag steigt in den Folgejahren jährlich um 2 Prozentpunkte. Im Jahr 2012 sind somit 74 Prozent usw. und im Jahr 2025 schließlich 100 Prozent erreicht. Dann werden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu weiteren zu berücksichtigenden Altersvorsorgeaufwendungen vollständig steuerfrei sein.