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Niveausicherungsklausel

Der Gesetzgeber hat das Zurückbleiben der Renten hinter der Entwicklung der Löhne der Beschäftigten begrenzt. Eine sogenannte Niveausicherungsklausel soll sicherstellen, dass das Rentenniveau nicht unter einen bestimmten Wert sinkt und die Entwicklung der Renten nicht zu stark von der Entwicklung der Einkommen der Beschäftigten abgekoppelt wird. Die Bundesregierung ist verpflichtet, dem Gesetzgeber geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, die das Unterschreiten eines Rentenniveaus von 46 Prozent verhindert.


Diagramm: Abfallendes Rentenniveau von 53% des Nettolohnes in 2004 auf 46% in 2020


Ein verlässliches Mindestrentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung und ein ausreichender Abstand der Rente zur Sozialhilfe sind somit gewährleistet.