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Personen mit Wohnsitz im Ausland

Wohnsitz im Ausland

Die neuesten Gesetze stärken jetzt die Freizügigkeit der Riester-Rente innerhalb der Europäischen Union. Zum förderberechtigten Personenkreis gehören jetzt auch

Damit kann jeder, der in der innländischen gesetzlichen Rentenversicherung oder in der Beamtenversorgung pflichtversichert ist, eine staatliche Zulage erhalten.

Aber: Personen, die in Deutschland wohnen, jedoch im EU-Ausland arbeiten und in einer ausländischen Rentenversicherung pflichtversichert sind, können seit dem 01. Januar 2010 keine staatlich geförderte Riester-Rente abschließen. Für Altverträge ist ein Vertrauensschutz vereinbart.