Eigenbeitrag
Um die vorgesehenen Zulagen zu erhalten, muss der Förderberechtigte jedoch neben der Zulage auch einen Eigenbeitrag leisten. Beides zusammen macht den gesamten Altersvorsorgebeitrag aus und muss insgesamt 4 % der beitragspflichtigen Einnahmen bzw. der bezogenen Besoldung und Amtsbezüge des Zulageberechtigten des jeweiligen Vorjahres betragen.
| Jahr | %-Satz der beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahres (Mindesteigenbeitrag) |
|---|---|
| seit 2008 | 4 % (max. 2.100 EUR abzgl. Zulagen) |
Wird der Mindestaltersvorsorgebeitrag unterschritten, so wird die Förderung anteilig gekürzt.
Auch für den Fall, dass bereits der Zulagenanspruch 4 % der Summe der beitragspflichtigen Einnahmen entspricht oder sogar übersteigt, muss immer ein bestimmter Sockelbeitrag geleistet werden, um die volle Zulage zu erhalten
Ab dem Veranlagungszeitraum 2005 beträgt der Sockelbeitrag mindestens 60 Euro.