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Steuer und Sozialversicherung auf die Rente

Die Leistungen aus geförderten Altersvorsorgeverträgen, hier die Riester-Rente, unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Dies bedeutet, dass die Leistungen, wenn sie im Alter ausgezahlt werden, in voller Höhe zu versteuern sind.

Grafik: Die Leistungen im Alter unterliegen der nachgelagerten Besteuerung

Sozialversicherungsbeiträge werden aus Leistungen der Riester-Rente nicht erhoben.