Steuer und Sozialversicherung auf die Rente
Die Leistungen aus geförderten Altersvorsorgeverträgen, hier die Riester-Rente, unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Dies bedeutet, dass die Leistungen, wenn sie im Alter ausgezahlt werden, in voller Höhe zu versteuern sind.

Sozialversicherungsbeiträge werden aus Leistungen der Riester-Rente nicht erhoben.