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Eigenheimrente

Bisher wurden nur private Rentenversicherungen, Fondssparpläne und Banksparpläne durch Riester-Zulagen und Steuervorteile gefördert. Rückwirkend zum 01.01.2008 gilt dies auch, wenn man für Wohneigentum spart und ein Hypothekendarlehen für seine Wohnung oder sein Haus abbezahlt.

Die Eigenheimrente - auch Wohn-Riester genannt - ist jetzt der Geldrente gleichgestellt. Wer bereits eine klassische Riester-Rente hat, kann unter Beachtung bestimmter Rahmenbedingungen 100 Prozent des angesparten Kapitals entnehmen und in seine Finanzierung einbringen, ohne die Förderung zu verlieren.