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Anforderungen an die Vertragsgestaltung

Im Alterseinkünftegesetz gibt es festgelegte Anforderungen für die Verträge zur Rürup-Rente, damit sie auch steuerlich geltend gemacht werden können.

Im Gesetzestext sind folgende Kriterien für die Rürup-Rente formuliert:

Anbieter kann ein Versicherungsunternehmen, eine Bank, Sparkasse oder Investmentgesellschaft sein.

Im Rahmen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes erfolgt für die Rürup-Rente eine Anpassung der Altersuntergrenze für die frühest mögliche Inanspruchnahme der Leistung von 60 auf 62 Jahre.

Die Anbieter einer Rürup-Rente sind seit 2010 verpflichtet, eine Zertifizierung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vorzuweisen.