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Steuerliche Förderung der Beiträge

Generell besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen die Beiträge zur Rürup-Rente zur Minderung der Steuerlast zu verwenden. Es gibt jedoch keine pauschale Förderung, sondern es hängt von der individuellen Situation des jeweiligen Steuerpflichtigen ab.

Zur Berechnung des maximal förderfähigen Beitrags zur Rürup-Rente zieht man vom Höchstbetrag von 20.000 Euro den Beitrag des Arbeitgebers und den Beitrag des Arbeitnehmers zur gesetzlichen Rentenversicherung ab. Der Differenzbetrag stellt dann den maximal förderfähigen Beitrag zur Rürup-Rente dar.

Derzeit sind diese Aufwendungen zur Altersvorsorge nur beschränkt abziehbar, sie werden aber schrittweise erhöht: In 2011 auf 72 Prozent der innerhalb des Höchstbetrages gezahlten Beiträge. Das sind dann 14.400 Euro.