Eckpunkte im Überblick
Die Eckpunkte der Rürup-Rente im Überblick:
- private kapitalgedeckte Leibrentenversicherung im Rahmen der Basisversorgung im Drei-Schichten-Modell
- Vertrag ist ausschließlich auf den Steuerpflichtigen bezogen
- Zahlung einer monatlichen lebenslangen Leibrente
- Rentenbeginn frühestens mit dem vollendeten 60. Lebensjahr
(Änderung dieser Grenze im Rahmen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes) - Ansprüche dürfen nicht vererbbar, übertragbar, veräußerbar, beleihbar oder kapitalisierbar sein
- Auszahlungen außerhalb der Rentenleistung sind nicht zulässig
- Zusatzversicherungen gegen Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und mit Hinterbliebenenrenten als Witwen- oder Waisenrenten im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung möglich
- Anbieter kann Versicherungsunternehmen, Bank, Sparkasse oder Investmentgesellschaft sein
- Beiträge sind als Sonderausgaben steuermindernd
- Rentenleistungen (auch aus Zusatzversicherungen) sind in voller Höhe der nachgelagerten Besteuerung unterworfen